Videoüberwachungsanlagen werden im Gewerbe meist zusätzlich zu bestehenden Alarmanlagen wie Einbruchs- und Brandmeldeanlagen installiert. So kann im Fall eines Alarms in Echtzeit überprüft werden, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Im privaten Bereich kann eine Videoüberwachung ebenfalls mit einer Alarmanlage gekoppelt oder unterstützend zu einem Bewegungsmelder im Außenbereich eingesetzt werden. So bildet dieses System eine wirksame Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit auf Ihrem Privatgrundstück.
Da das Filmmaterial der Videoüberwachung häufig auch Bilder von Personen enthält, die zu deren Identifizierung direkt oder indirekt verwendet werden könnten, gelten diese als personenbezogene Daten. Gut konzipierte und selektiv eingesetzte Videoüberwachungssysteme sind leistungsstarke Instrumente zur Bekämpfung von Problemen im Zusammenhang mit der Datensicherheit; schlecht konzipierte Systeme erzeugen lediglich ein falsches Sicherheitsgefühl und verletzen gleichzeitig unsere Privatsphäre und andere Grundrechte.
Selbstverständlich sind alle von uns geplanten und installierten Videoüberwachungsanlagen datenschutzkonform gemäß den Leitlinien zur Videoüberwachung des EDPB (European Data Protection Board).
Die wichtigsten Aspekte sind: